Welche Inhaltsstoffe sind in "Fatburnern" enthalten?
Nahrungsergänzungsmittel, die als "Fatburner" vertrieben werden, sind sehr unterschiedlich zusammengesetzt, enthalten aber meist eine oder mehrere der folgenden Substanzen. Diese sind zum Teil für die Verwendung in Lebensmitteln - also auch in Nahrungsergänzungsmitteln – gar nicht zugelassen.
Die Hydroxycitronensäure (HCA) wird aus der indischen Gewürzpflanze Garcinia cambogia (Malabar Tamarinde) gewonnen und als Garcinia-cambogia-Extrakt in "Fatburnern" eingesetzt. Im Tierversuch wurde ermittelt, dass HCA ein wichtiges Enzym im Fettstoffwechsel hemmt. In einer aktuellen Übersichtsstudie zu acht kleineren Studien wird die positive Wirkung von Garcinia cambogia auf Körpergewicht und BMI beschrieben. Ob die in den Studien herrschenden Bedingungen (Ausgangssituation der Teilnehmer, verwendeter Extrakt, Dosierung) aber auf den Verzehr der auf dem Markt befindlichen Nahrungsergänzungsmitteln übertragen werden können, ist unklar, zumal es keine definierten Extrakte gibt und sich daher die von Hersteller A und B verwendeten Extrakte massiv unterscheiden können.
HCA-haltige Extrakte haben in Tierversuchen zu Schäden an den Hoden geführt. In Studien am Menschen konnten deshalb keine Versuche mit höheren Dosierungen gemacht werden. Und so bestehen starke Zweifel nicht nur an der Wirksamkeit, sondern auch an der Sicherheit HCA-haltiger Schlankheitsmittel. Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart hat Proben untersucht. Dabei wichen die angegebenen HCA-Mengen stark von den tatsächlich festgestellten Mengen ab.
Die Industriechemikalie 2,4-Dinitrophenol (DNP) ist eine giftige, fettlösliche Substanz, die zur Gruppe der Nitrophenole gehört und im ersten Weltkrieg als Sprengstoff für Granaten verwendet wurde. Schon in den 1930er Jahren wurde sie zum Abnehmen verwendet, aber wegen ihrer schädlichen Nebenwirkungen schnell wieder vom Markt genommen. Sie wird heute oft unerlaubt in Nahrungsergänzungsmitteln für Sporttreibende, vor allen Dingen für Bodybuilder:innen, eingesetzt.
DNP stört den normalen Energiestoffwechsel in den Körperzellen. Es verhindert die Bildung des Energieträgers ATP in den Zellen. Die entstehende Energie wird stattdessen als Wärme frei, was sich in Fieber oder Schweißausbrüchen äußert. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) warnte schon 2015 vor Nahrungsergänzungsmitteln mit DNP, da es auch in Europa zu Todesfällen nach Verzehr solcher Produkte kam. Über das Europäische Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel RASFF wurde 2019 bis 2021 rund 130 Mal die Verwendung von DNP in online angebotenen Nahrungsergänzungsmitteln gemeldet.
Synephrin wird oft als Alternative zum verbotenen Ephedrin bzw. Ephedrakraut eingesetzt. Es kommt natürlicherweise unter anderem in der Bitterorange (auch Pomeranze oder Citrus Aurantium) vor, ist in Fatburnern häufig zusammen mit Koffein (bzw. koffeinhaltigen Zutaten wie Guarana, Grüntee- oder Kaffeeextrakt) anzutreffen. Beide Stoffe wirken auf das Herz-Kreislauf-System und können sich in ihrer Wirkung gegenseitig verstärken. Dies betrifft besonders die Erhöhung der Herzfrequenz und des Blutdrucks. Über Früchte wird kaum zu viel Synephrin aufgenommen, aber über Nahrungsergänzungsmittel kann das schnell passieren. Aufmerksam sollte man deshalb werden, wenn in der Zutatenliste die Zutat Citrus-Aurantium-Extrakt zu finden ist. Da hohe Dosierungen vom BfR als nicht sicher eingestuft werden, sollten über Lebensmittel einschließlich Nahrungsergänzungsmittel generell nicht mehr als 21 mg Synephrin pro Tag aufgenommen werden. In vielen Produkten wird diese Menge aber deutlich überschritten.
Neben der Wirkung des Koffeins sollen die häufig verwendeten Mate- und Guarana-Extrakte eine appetithemmende Wirkung haben.
Tribulus terrestris, Carnitin und Piperin aus Pfefferextrakten können ebenfalls Zutaten sein. Laut BfR sollten Erwachsene nicht mehr als 2 Milligramm isoliertes Piperin pro Tag über Nahrungsergänzungsmittel aufnehmen.
Ketone (meist Himbeerketon) werden ebenfalls zur Leistungssteigerung beim Sport und als "Fatburner" zur Gewichtsabnahme angeboten. Fundierte wissenschaftliche Studien, die diese Wirkungen belegen, gibt es nicht. Die Aussagen mit Bezug auf Gewichtsreduktion wurden von der EFSA aufgrund mangelnder Belege bereits als wissenschaftlich nicht gesichert zurückgewiesen.
Das verbotene Yohimbin aus der Rinde des afrikanischen Yohimbe-Baumes kommt in "Fatburnern" meist als Yohimbinhydrochlorid (Yohimbin-HCL) vor. Es wird für Bodybuilder zum Fettabbau bzw. zur Verbesserung der sportlichen Leistung beworben. Yohimbin kann zwar die Konzentration freier Fettsäuren im Plasma erhöhen, das fördert aber nicht zwangsläufig eine Gewichtsreduktion, die von vielen weiteren Faktoren abhängt. Als gesundheitliche Risiken von Yohimbin werden u. a. Schlaflosigkeit, Angst und Erbrechen genannt. Yohimbin-HCl erhöht die Herzleistung, was u. a. zu erhöhtem Blutdruck führt. Das BfR bewertet deshalb Yohimbin wegen bekannter Risiken als "nicht für die Verwendung in Lebensmitteln geeignet". Yohimbe wurde im April 2019 mit der EU-Verordnung 2015/650 als ein Stoff eingestuft, dessen Verwendung in Lebensmitteln – und damit auch in Nahrungsergänzungsmitteln – in der Europäischen Union verboten ist (gemäß Anhang III, Teil A, VO (EG) 1925/2006).
Allein von April 2023 bis April 2024 erfolgten mehr als 20 Warnmeldungen im Europäischen Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF) wegen Yohimbin oder Yohimbe-Rinde in Nahrungsergänzungsmitteln. Mehrfach waren auch die ebenfalls verbotenen Stoffe DMAA, DMHA und Ephedrin mit enthalten. Zum ebenfalls vereinzelt enthaltenen Tongkat Ali (Eurycoma longifolia) hat die EFSA im Dezember 2021 eine Sicherheitsbewertung zu einem Wurzelextrakt aus der Pflanze als neuartiges Lebensmittel (NF) gemäß der Verordnung (EU) 2015/2283 abgegeben. Darin konnte eine potentiell DNA-schädigenden Wirkung, insbesondere bei Magen-Darm-Schleimhäuten, die den ersten Kontakt mit dem Extrakt darstellen, nicht ausgeschlossen werden. Der Extrakt wurde als nicht sicher bewertet.