Sättigungskapseln mit Glucomannan - Völlegefühl gegen Hunger

Stand:
Glucomannan kann zwar für ein vermindertes Hungergefühl sorgen, der erwünschte Gewichtsverlust ist dauerhaft wenig erfolgversprechend.
Kapseln am Wasserglas

Das Wichtigste in Kürze:
Zum Abnehmen wenig geeignet!

  •  Glucomannan führt aufgrund des Quellvermögens unverdaulicher Kohlenhydrate - großteils löslicher Ballaststoffe - zu einem erhöhten Volumen einer Mahlzeit im Magen. Durch die Aufnahme mit ausreichend Flüssigkeit vor einer Mahlzeit, setzt das Sättigungsgefühl eher ein und Gewicht kann kurzfristig reduziert werden.
  • Langzeiterfolge sind jedoch nicht zu erwarten. Es ist mit einer Anpassung des Körpers auf ein höheres Magenvolumen zu rechnen und ohne Veränderung des Essverhaltens lässt sich die Gewichtsreduktion am Ende nicht halten.
  • Im Dickdarm binden Ballaststoffe Wasser und damit wird die Konsistenz des Darminhalts zunehmend fest und trocken, deshalb sollten Sättigungskapseln mit ausreichend Flüssigkeit geschluckt werden, sonst droht Gefahr einer Verstopfung.
  • Achtung: Bei Schluckbeschwerden oder mangelhafter Flüssigkeitszufuhr bei Kapsel-Einnahme besteht Erstickungsgefahr!
On

Was steckt hinter der Werbung zu Sättigungskapseln?

Sättigungskapseln sollen ein "zügiges Abnehmen" ermöglichen und werden als Abnehmhilfe beworben. Unter dem Motto: "Das Hungergefühl wird natürlich reduziert."

Glucomannan wird aus der Konjakwurzel gewonnen, welche in Asien traditionell angebaut wird. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat bestätigt, dass Glucomannan eine Gewichtsabnahme unterstützen kann, jedoch nur für Übergewichtige und im Rahmen einer kalorienreduzierten Ernährung. Daher ist die gesundheitsbezogene Werbeaussage "Glucomannan trägt im Rahmen einer kalorienarmen Ernährung zu Gewichtsverlust bei" erlaubt.

Dieser sogenannte Health Claim darf nach EU-Recht nur verwendet werden, wenn mit dem Produkt pro Tag 3 Gramm Glucomannan eingenommen werden, verteilt auf 3 Mahlzeiten. Hierzu sind Angaben in den Nährwertangaben des Produkts häufig unklar, wie Verbraucherbeschwerden zeigen.

Einige Hersteller der Sättigungskapseln mit Glucomannan nutzen eine weitere von der EU zugelassene Werbeaussage: "Glucomannan trägt zur Aufrechterhaltung eines normalen Cholesterinspiegels im Blut bei." Wissenschaftliche Studien weisen darauf hin, dass der Quellstoff die Cholesterin­werte im Blut günstig beeinflusst. Die Werbung zum Cholesterin­spiegel ist zulässig, wenn die tägliche Aufnahme durch das Produkt bei 4 Gramm Glucomannan liegt.

Weitere gesundheitswerbende Aussagen, die sich auf  den Blutzuckerspiegel, Triglyceride im Blut, einen normalen Stuhlgang oder die Reduktion von krankheitserregenden (pathogenen) Bakterien im Darm beziehen, wurden als wissenschaftlich nicht bewiesen bewertet und sind damit nicht erlaubt.

Für andere Ballaststoffe aus Algen, Flohsamenschalen oder Guarbohnen ist eine gewichts­reduzierende Wirkung übrigens wissenschaftlich nicht belegt worden.

Auf was sollte ich bei der Verwendung von Sättigungskapseln achten?

In der Regel sollen je nach Produkt 1 bis 2 Kapseln vor einer Mahlzeit mit 1 bis 2 Gläsern Wasser eingenommen werden. Eine zu hohe Aufnahmemenge kann wie bei anderen Ballaststoffen zu Völlegefühl, Bauchschmerzen und Blähungen führen. Insbesondere wenn nicht genügend getrunken wird, können die Kapseln zur Verstopfung führen, im schlimmsten Fall zum Darmverschluss.

Achtung:

  • Kapseln sollten nicht gelutscht, gekaut oder zerbissen werden!
  • Laut Gesetz muss eine Warnung auf der Verpackung erfolgen: "Bei Verbrauchern mit Schluckbeschwerden oder bei unzureichender Flüssigkeitszufuhr besteht Erstickungsgefahr. Außerdem eine Empfehlung zur Einnahme mit reichlich Wasser, damit Glucomannan in den Magen gelangt."
  • Kapseln mit Glucomannan dürfen nicht eingenommen werden, wenn eine Überempfindlichkeit gegen Konjak oder Cellulose besteht oder Magen-Darm-Erkrankungen vorliegen.

Was sind Sättigungskapseln?

Sättigungskapseln enthalten Quellmittel aus Ballaststoffen. Diese sind in der Lage, eine vielfache Menge ihres Gewichts an Wasser zu binden.Die gequollene, gelartige Masse passiert den Magen-Darm-Trakt. Dem Körper wird quasi ein gefüllter Magen vorgetäuscht und die anschließende Mahlzeit durch ein frühzeitig einsetzendes Sättigungsgefühl eher beendet.

Die Regulierung des Sättigungsgefühls erfolgt jedoch vorwiegend über das Gehirn. Ein gefüllter Magen allein reicht nicht zur Meldung eines "Satt-Signals" an das Hunger-Sättigungszentrum im Zwischenhirn. Der Körper besitzt zahlreiche Mechanismen, um festzustellen, ob er mehr oder weniger Nahrung braucht. So bildet der Körper bei der Verdauung bestimmte Sättigungs­hormone oder gibt Kohlenhydrate ins Blut ab, die über Nervenbahnen und Blut dem Zwischenhirn die Sättigung melden. Mit den Sättigungskapseln kann das Hungergefühl nur gedämpft werden, aber nicht abgeschaltet.

Welche Inhaltsstoffe sind in Sättigungskapseln enthalten?

Glucomannan wird aus der Wurzelknolle des Aronstabgewächses Konjak (lat. Amorphophallus konjac) gewonnen. Dafür wird die oft mehrere Kilogramm schwere Knolle zunächst zerkleinert, getrocknet und gemahlen. Das Glucomannan wird aus diesem Mehl extrahiert und getrocknet. Das stärkeähnliche Glucomannan zählt zu den wasserlöslichen Ballaststoffen und neigt durch seine Fähigkeit Wasser zu binden zur Gelbildung. In Asien wird das extrahierte Glucomannan als Geliermittel in Speisen verwendet. Auch bei uns wird Konjak als Lebensmittelzusatzstoff E 425 als Gelier- und Verdickungsmittel eingesetzt. Laut EFSA ist die Verwendung von Konjak (E 425) als Zusatzstoff in Mengen von bis zu 10 g/kg in Lebensmitteln akzeptabel – vorausgesetzt, die Gesamtaufnahme aus allen Quellen bleibt unter 3 g/Tag.   

Unser Tipp:
Ein Gewichtsverlust ist zu erwarten, wenn die Kapseleinnahme mit einer kalorienreduzierter Ernährung kombiniert durchgeführt wird. Eine dauerhafte Gewichtsreduktion lässt sich jedoch nur mit einer Ernährungsumstellung ermöglichen, die mit einer Verhaltensänderung einhergeht, basierend auf gesteigerter körperlicher Aktivität.

 

Quellen:


Förderlogo BMJV