Frage
Welche Wirkung hat dieses Nahrungsergänzungsmittel und weshalb ist es in Deutschland so schwer und teuer zu bekommen?
Antwort
Nahrungsergänzungsmittel mit Lithium dürfen weder in Deutschland, noch in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union verkauft werden. Im Anhang II der Nahrungsergänzungsmittel-Richtlinie sind alle erlaubten Vitamin- und Mineralstoffverbindungen aufgeführt. Das Ultraspurenelement Lithium gehört nicht dazu, die Verwendung in Nahrungsergänzungsmitteln ist somit verboten.
Bei Lithium handelt es sich nicht um ein lebensnotwendiges Spurenelement, daher hat die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) auch keinen Referenzwert für Lithium herausgegeben. Die Aufnahmemenge ist von der Ernährung und dem Lithiumgehalt des Grundwassers abhängig.
In großen Mengen rufen Ultraspurenelemente, zu denen auch Lithium zählt, Vergiftungen hervor: sie können lebensnotwendige Substanzen blockieren oder Wechselwirkungen mit anderen Stoffen eingehen. Von einer zusätzlichen Aufnahme raten wir daher ab.
Lithiumverbindungen werden als Arzneimittel beispielsweise zur Behandlung von Depressionen eingesetzt. Die Einnahme sollte immer mit dem Arzt abgesprochen werden, da bei Lithium die Spanne zwischen wirksamer Dosierung und Überdosierung relativ schmal ist. Bei langjähriger Therapie sind zum Beispiel Schädigungen der Nieren sowie der Schild- und Nebenschilddrüsen möglich.
Ob Lithium positive gesundheitliche Auswirkungen zum Beispiel auf die Vorbeugung von Demenzerkrankungen hat, ist Gegenstand von Studien, bislang jedoch wissenschaftlich nicht eindeutig geklärt.
Bitte beachten Sie, dass die Antwort auf diese Verbraucheranfrage den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.