Frage
In meiner Bekanntschaft ist das Nahrungsergänzungsmittel Rain Core bzw. Rain Soul im Moment sehr populär. Was ist davon zu halten?
Antwort
Zu den Inhaltsstoffen:
Laut Angaben auf der Webseite des Herstellers Rain International handelt es sich bei Rain Core und Rain Soul um ein Nahrungsergänzungsmittel in Flüssigform, das Pflanzenstoffe aus verschiedenen Samen und Gemüse (Rain Core) oder Samen, Fettsäuren und Vitaminen (Rain Soul) enthält.
Soweit herauslesbar, enthält Rain Core Löwenzahn, Grünkohl, Spirulina, Chorella, Weizengras, Aloe Vera, Chlorophyllin, Schwarzkümmel-, Mariendistel- und Moosbeerensamen als Inhaltsstoffe. Für Rain Soul werden Schwarzhimbeer-, Chardonnay-Trauben- und Schwarzkümmelsamen sowie D-Ribose und trans-Resveratrol angegeben.
Pflanzen- oder Kräuterextrakte als Bestandteil von Nahrungsergänzungsmitteln sind bisher nicht ausreichend gesetztlich geregelt. Es fehlen Höchstmengen sowie Definitionen und Vorgaben zur Sicherung der Qualität. Immer wieder bewegen sich Pflanzen und Zubereitungen hinsichtlich ihrer Inhaltsstoffe und Bewerbung im Grenzbereich zwischen Arzneimittel und Lebensmittel.
Einen ersten Anhaltspunkt über die Sicherheit sowie die Eingruppierung der Pflanzen als Lebensmittel oder Arzneimittel liefert die Stoffliste für Pflanzen und Pflanzenteile vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Demnach gehören Mariendistel und Löwenzahn zu den Stoffen, die in Lebensmitteln und so auch in Nahrungsergänzungsmitteln nur eingeschränkt verwendet werden sollten.
Samen und Kräuter, die traditionell zur Ernährung gehören, sollten als natürliche Lebensmittel in üblichen Mengen verzehrt werden. Als problematisch betrachten wir dagegen Pflanzenextrakte in Nahrungsergänzungsmitteln mit unbekannten Mengenanteilen und aus Pflanzen, die bisher im Arzneisektor Verwendung fanden. Auch sind Wechselwirkungen mit Medikamenten nicht ausgeschlossen.
Zu den Werbeaussagen:
Ob die Werbeaussagen für Rain Core oder Rain Soul zu einzelnen pflanzlichen Inhaltsstoffen zulässig und wissenschaftlich begründet sind, wird derzeit noch von der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA geprüft: zum Beispiel "Grünkohl fördert die Fettverdauung" oder "Löwenzahn fördert die Gesundheit der Haut". Eine Zulassung ist nicht erfolgt.
Zahlreiche Vertriebspartner bewerben die Produkte "Rain Core" und Rain Soul“ mit nicht zugelassenen gesundheitsbezogenen Werbeaussagen wie "trägt zu einer guten Gesundheit bei" und „hat eine starke Wirkung auf Ihre Körperorgane“. Krankheitsbezogene Werbeaussagen wie „lindert Schmerzen ganz natürlich“, "reguliert den Blutzucker" oder "stimuliert die Gewichtsabnahme" sind für Nahrungsergänzungsmittel gesetzlich verboten. Die wiederkehrende Behauptung, dass positive Wirkungen der Produkte in wissenschaftlichen Studien bewiesen worden wären, wird nicht durch entsprechende Quellenangaben belegt.
Darüber hinaus müssten sie von der EU zugelassen werden. Durch Behauptungen wie „nur ein extrem kleiner Prozentsatz von Menschen auf der Welt nimmt genug Obst und Gemüse zu sich“ werden Ängste geschürt und der Eindruck erweckt, dass eine ausreichende Versorgung durch alltägliche Lebensmittel nicht möglich sei. Das stimmt nicht. Auch können hochverarbeitete Pflanzenextrakte – anders als vom Hersteller behauptet – Obst und Gemüse eben nicht ersetzen, da viele natürliche Inhaltsstoffe durch den Verarbeitungsprozess verloren gehen, zum Beispiel Ballaststoffe.
Zum Vertriebsweg:
Der Hersteller Rain International verkauft die Produkte im Direktvertrieb über das sogenannte "Empfehlungs- oder Netzwerkmarketing". Selbständige Vertriebspartner (bei denen es sich oftmals um Laien ohne Vorkenntnisse handelt) sind angehalten, neue Kunden oder auch neue Mitarbeiter zu gewinnen. Die Berater werden über ein pyramidenartiges Verdienstsystem am Gewinn beteiligt.
Das Motto: Je mehr Kunden und Verkäufer geworben werden, desto höher soll das Einkommen sein. Dass Berater sich häufig nicht an die Rechtslage halten oder Produkte mit unzulässigen (Heils-)Versprechen bewerben, lässt sich bei einigen Internetanbietern von Rain Core und Rain Soul bereits feststellen. Aussagen auf Anbieterseiten lassen oft völlige Unkenntnis medizinischer und ernährungswissenschaftlicher Grundlagen erkennen.
Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln müssen weder eine Wirkung ihrer Produkte belegen noch sind sie verpflichtet, vor möglichen Nebenwirkungen zu warnen. Denn rechtlich gesehen gehören Nahrungsergänzungsmittel zu Lebensmitteln und müssen lediglich „sicher“ sein – wofür der Hersteller die Verantwortung trägt.
Bitte beachten Sie, dass die Antwort auf diese Verbraucheranfrage den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.