Frage
Bei Nahrungsergänzungsmitteln aus Deutschland findet man häufig den Hinweis "in Apothekenqualität" oder "pharmazeutische Qualität". Stellt dieser Hinweis in irgendeiner Form die Qualität bzw. Reinheit der verwendeten Inhaltsstoffe sicher?
Antwort
Der Begriff „pharmazeutische Qualität“ bzw. „in Apothekenqualität“ ist nicht geschützt und kein Maß für die Qualität des Produktes. Die Werbeaussagen stellen einen Bezug zu pflanzlichen Arzneimitteln mit definierten Wirkstoffgehalten her, obwohl es im Gegensatz zu Arzneiextrakten keine Definitionen oder spezielle Anforderungen an pflanzliche Extrakte in Lebensmitteln gibt. Mehr dazu finden Sie im Artikel "Ginkgo ist nicht gleich Ginkgo".
Solche Aussagen werden jedoch häufig beim Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln über das Internet getätigt und stellen damit eher eine Werbestrategie dar als einen Beleg für die Wirksamkeit. Ähnliches gilt für Aussagen wie "geprüfte Qualität". Auch Prüfsiegel (z.B. des Institut Fresenius oder vom TÜV Süd) stehen "nur" für die Überprüfung von chemischen, biologischen und lebensmittelrechtlichen Parametern, also Qualitätskriterien, und zeigen eine gewisse Qualitätskontrolle an.
Anders sieht es aus mit dem Begriff "Arzneibuchqualität". Im sogenannten Arzneibuch stehen nämlich die für Arzneimittel relevanten Anforderungen (z.B. zur Qualität, Prüfung, Lagerung, Abgabe, Bezeichnung). So haben beispielsweise Arzneitees mit Arzneibuchqualität bezüglich der Menge ihrer wirksamen Inhaltsstoffe bestimmte Kriterien zu erfüllen. Beispielsweise müssen Pfefferminzblätter in Arzneibuchqualität einen doppelt so hohen Gehalt an bestimmten ätherischen Ölen aufweisen wie Pfefferminzblätter, die als Lebensmittel Pfefferminztee im Supermarkt verkauft werden.
Auf der folgenden Seite haben wir wichtige Aspekte zusammengetragen, worauf Sie beim Kauf von Nahrungsergänzungsmitteln achten sollten:
Was ist "Hergestellt in Deutschland" bei Nahrungsergänzungsmitteln wert?
Nahrungsergänzungsmittel und ihre Vertriebswege
Bitte beachten Sie, dass die Antwort auf diese Verbraucheranfrage den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.