Sorbit (E 420) ist ein Zuckeralkohol (Zuckeraustauschstoff) und dient in NEM als Trägerstoff oder Stabilisator für Vitamine. Ausgangsstoff für die Sorbit-Herstellung ist Stärke, die aus Mais, Kartoffeln oder Weizen gewonnen wurde. Der Abbau (Stärkeverzuckerung) wird mit Enzymen durchgeführt. Diese werden überwiegend biotechnologisch mit gentechnisch veränderten (gv-)Mikroorganismen gewonnen. Enzyme werden in der Regel nicht auf der Zutatenliste angegeben. Eine Herstellung mit Hilfe von gv-Bakterien ist nicht kennzeichnungspflichtig.
Auch die Zuckeralkohole Erythrit (E 968) sowie Maltit bzw. Maltitol (E 965) werden als Träger- und Füllstoffe eingesetzt. Zu große Mengen von beiden können zu Bauchschmerzen, Durchfall oder Blähungen führen. Höchstmengen sind für beide nicht vorgeschrieben.
Dagegen sind chemisch modifizierte Stärken (E1404 - E1450), die auch als Trägerstoff fungieren können, Zusatzstoffe.
Viele Füllstoffe basieren auf chemischen Veränderungen von Zellulose, dazu gehören:
- Mikrokristalline Cellulose
- Methylcellulose (E 461)
- Ethylcellulose (E 462)
- Hydroxypropylcellulose (HPC, E 463)
- Methylethylcellulose (E 465)
- vernetzte Natrium-Carboxymethylcellulose (E 468)
- enzymatisch (mit Hilfe von Bakterien - Trichoderma longibrachiatum) hydrolysierte Natrium-Carboxymethylcellulose (E 469)
- Ethylcellulose (E462), Binde- und Füllmittel sowie Schutzüberzug
Xylit (E 967) dient in NEM als Füllstoff. Es ist ein natürlicher Zuckeralkohol, der auch in der menschlichen Leber hergestellt wird. Gewonnen wird Xylit aus Holzfasern (Birke, Buche) oder auch aus Maisspindeln (abgeerntete Maiskolben), Stroh oder Getreidekleie. Die Herstellung ist aufwändig und recht teuer. Auch Xylit kann mit Hilfe von gentechnisch veränderten Mikroorganismen gewonnen werden (nicht kennzeichnungspflichtig). Xylit (E 967) wird meist als Zuckeraustauschstoff eingesetzt.
Ein weiterer Füllstoff in NEM ist Polydextrose (E 1200). Hierbei handelt es sich um eine synthetische Verbindung aus Glukose (Traubenzucker), dem Zuckeralkohol Sorbit (s.o.) und Zitronensäure. Polydextrose ist unverdaulich und wirkt als Ballaststoff. Bei Aufnahme größerer Mengen hat es eine abführende Wirkung. Polydextrose wird auch anderen Lebensmitteln zugesetzt und vergrößert deren Volumen, ohne den Energiegehalt zu erhöhen. Eine gentechnische Herstellung ist möglich, eine Kennzeichnung ist nur erforderlich, wenn als Ausgangsstoff gentechnisch veränderter Mais verwendet wurde.
Überzugsmittel
Bei Tabletten kann als Überzugsmittel für glänzende Oberflächen der Zusatzstoff Schellack (E 904) verwendet werden. Schellack, auch als Gummilack oder Lackharz bezeichnet, ist eine harzige Substanz, die aus den Ausscheidungen der Lackschildlaus nach ihrem Saugen an bestimmten Pflanzen gewonnen wird. Schellack wird in Nahrungsergänzungsmitteln oft zusammen mit Carnaubawachs (aus der Carnaubapalme) eingesetzt. Es dient als Schutz vor Feuchtigkeit, Licht und Luft. Das gilt besonders dann, wenn die Freisetzung erst im Darm erfolgen soll, das Schellack magensaftresistent ist. Er kann Tabletten auch leichter schluckbar machen. Ein veganer Ersatzstoff ist Carnaubawachs.
Farbstoffe
Bunte Farben kommen auch bei veganen Nahrungsergänzungsmitteln zum Einsatz. Der einzige tierische Farbstoff ist das Karminrot (E 120, Cochenille), das aus Schildläusen gewonnen wird. Dieser wird natürlich nicht verwendet, denn es gibt genügend Alternativen. Neben vielen künstlichen Farbstoffen sind das vor allem die zahlreichen Pflanzenfarbstoffe, die aus Gemüse wie Möhren oder Rettich, aus Spinat, Algen etc. gewonnen werden - nicht anders als bei vielen Süßigkeiten.
Sonstige Zusatzstoffe
Eine tierische Herkunft ist prinzipiell bei diesen Zusatzstoffen nicht auszuschließen: Milchsäure (E 270), Ascorbylpalmitat und -stearat (E 304), Polysorbat 60 und 65 auf Stearinsäurebasis (E 435 und 436), Triphosphat und Polyphosphate (E 451 und 452), Salze von Speisefettsäuren (E 470a+b, E 471, E 472a-f, E 473, E 474, E 475, E 476-495), Fettsäuren (E 570), Gluconsäure (E 574), Geschmacksverstärker (E620-625, E 634, E 635, E 640) und das Süßungsmittel Lactit (E 966). Trägt das Produkt das Vegan-Label, müsst das aber geprüft worden sein.
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